Ihre Bestellmöglichkeiten auf einen Blick


Bestellung vor Ort in Ihrer ABF-Apotheke

Sie wohnen in Fürth oder Umgebung? Prima, wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Apotheke. Sie finden uns ab dem 15. Juni 2020 in unserem neuen Gebäude in der Gebhardtstraße 28 in 90762 Fürth (gleich bei der U-Bahn-Station Jakobinenstr.). Gerne klären wir mit Ihnen alle Fragen zu Ihrem Präparat. Für Ihre Bestellung bringen Sie einfach Ihr Rezept mit. Wenn Sie möchten, können Sie im Vorfeld Ihres Besuchs unter der Nummer 0911 723 01-115 auch einen festen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.

Ein kurzer Anruf bei uns bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie Ihr Medikament bei Ihrem Besuch gleich mitnehmen möchten. So können wir sicherstellen, dass wir Ihr Präparat in ausreichender Menge vorrätig haben. Alternativ können Sie natürlich gerne die Vorbestellfunktion unseres Online-Shops nutzen.

Bestellung per Telefon

Selbstverständlich können Sie Ihr Medikament auch telefonisch bestellen. Unter der Nummer 0911 723 01-115 können Sie nicht nur Ihre Bestellung aufgeben, wir beraten Sie auch gerne bei allen Fragen zu Ihren Präparaten oder zum Bestell- und Liefervorgang.

Für Ihre telefonische Bestellung halten Sie bitte die folgenden Informationen bereit:

  • den Namen des Medikaments
  • die auf dem Rezept angegebene Pharmazentralnummer (PZN) des Medikaments
  • Ihre Lieferadresse
  • Ihren gewünschten Liefertermin
  • Ihre Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse

Jetzt telefonisch bestellen

Bestellung im Online-Shop

In unserem Online-Shop finden Sie Ihr Medikament ganz einfach über die Suchfunktion. Geben Sie hierfür den Namen des Arzneimittels oder dessen Pharmazentralnummer (PZN) in die Suchmaske ein. Die PZN ist eine achtstellige Nummer und befindet sich auch auf Ihrem Rezept.

Wählen Sie für Ihre Arzneimittelbestellung die gewünschte Anzahl der Packungen aus. Ihre Bestellung befindet sich nun im Warenkorb. Um Ihre Bestellung abzuschließen, geben Sie bitte noch die Lieferadresse und das gewünschte Lieferdatum ein. Vor dem Abschicken Ihrer Bestellung können Sie natürlich noch weitere Medikamente und apothekenübliche Waren hinzufügen.

Gut zu wissen:
Sie können jederzeit auch als Gast bestellen – d. h. ohne, dass Sie bei Ihrer Bestellung ein Kundenkonto anlegen. Ein Kundenkonto bietet Ihnen aber den Vorteil, dass Sie bei Ihrer nächsten Bestellung Ihre Daten (z.B. Adressdaten) nicht erneut eingeben müssen. In Ihrem Account können Sie außerdem mehrere Lieferadressen hinterlegen und dank der Einkaufshistorie Ihr Präparat ohne erneute Suche ganz komfortabel wiederbestellen.

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Bitte nicht vergessen

Denken Sie an den Versand Ihres Original-Rezepts

Unabhängig davon, für welche Bestellvariante Sie sich entscheiden: Bestellungen von rezeptpflichtigen Medikamenten können nur an Sie versandt werden, wenn Sie uns Ihr Rezept im Original zuschicken. Eine Kopie ist nicht ausreichend!

Nutzen Sie daher gerne bei allen Bestellungen den Freiumschlag, um uns das Original-Rezept zukommen zu lassen. Das Porto übernehmen wir gerne für Sie!

Lieferoptionen Ihrer Faktorpäparate

Wir liefern Ihre Medikamente gerne zu Ihnen nach Hause oder an eine von Ihnen gewünschte abweichende Lieferadresse. Die Übergabe der Medikamente muss immer an eine Person erfolgen. Es ist nicht möglich, Arzneimittel an Packstationen liefern zu lassen oder einen Ablageort wie eine Terrasse anzugeben. Denken Sie zudem an eine ausreichende Kühlmöglichkeit.


Kostenfreie und sichere Lieferung durch Ihre ABF-Apotheke

Teilen Sie uns bei der Bestellung einfach Ihren bevorzugten Liefertermin mit. Gerne richten wir uns nach Ihren Wünschen. Wenn Sie im Allgemeinen zu Hause sind und daher flexibel in der Annahme Ihrer Lieferung, können Sie uns auch ein grobes Zeitfenster oder einen bestimmten Wochentag als gewünschten Liefertermin angeben. Geben Sie keinen Wunschtermin an, teilen wir Ihnen die Lieferzeit selbstverständlich automatisch mit.

Mit unserer Fahrzeugflotte liefern wir überregional die bestellten Medikamente aus. Unsere Fahrzeuge sind mit validierten Kühlsystemen für einen sicheren Medikamententransport ausgerüstet. Unsere freundlichen Fahrer sind im speziellen Umgang mit Arzneimitteln geschult und können bei Fragen zum Transport oder zum Liefertermin unkompliziert kontaktiert werden. Natürlich melden wir uns bei Ihnen, wenn sich einmal eine Verzögerung der Lieferung ergeben sollte und machen einen neuen Liefertermin mit Ihnen aus.

 


Ihre komfortablen Zahlungsmöglichkeiten

Jeder Bestellung liegt eine Rechnung bei. Welchen Betrag Sie selbst übernehmen müssen, ist abhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Machen Sie sich bitte keine Sorgen um die Beträge.


Gesetzliche Krankenversicherungen

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie an den Arzneimittelkosten über eine Zuzahlung beteiligt. Öffentliche Apotheken, wie die ABF-Apotheke, müssen Ihnen diese Zuzahlung in Rechnung stellen und den Betrag anschließend an die Kasse abführen. Davon ausgenommen sind zuzahlungsbefreite Personen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt Zuzahlung bei Faktorpräparaten.

Ihren Rechnungsbetrag begleichen Sie wahlweise per Überweisung oder ganz bequem per Lastschriftenmandat. Hierfür schicken Sie uns bitte das unterschriebene Lastschriftenmandat zusammen mit dem Rezept oder separat für Folgebestellungen zu. Oder Sie erteilen uns den Auftrag direkt per Mausklick bei Ihrer Bestellung im Webshop.

Sie lösen Ihr Rezept direkt bei uns in der Apotheke ein? Hier können Sie natürlich gerne in bar bezahlen oder bargeldlos mit Ihrer EC-Karte, Visa Card oder Master Card.

Wenn Sie von einer Arzneimittelzuzahlung befreit sind, ist dies normalerweise auch auf dem Rezept ersichtlich. Sie müssen daher nichts weiter unternehmen und natürlich keine Zuzahlung leisten. Sollten Sie dennoch eine Rechnung erhalten, weisen Sie uns bitte umgehend darauf hin.

Private Krankenversicherungen

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung tragen Sie die Arzneimittelkosten im Normalfall zunächst selbst und rechnen diese Kosten anschließend mit Ihrer Krankenversicherung ab. Ihr Vorteil bei uns: Wir räumen Ihnen bei Ihren Medikamentenbestellungen ein Zahlungsziel von mindestens vier Wochen ein, damit Sie Ihre Arzneimittelkosten nicht vorstrecken müssen. Sollten diese vier Wochen einmal nicht ausreichen, rufen Sie uns bitte kurz an und wir finden schnell eine individuelle Lösung.

Für die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erhalten Sie von uns die Rechnung und das gestempelte Rezept zurück. Beides reichen Sie dann bei Ihrer Kasse ein und erhalten die Kosten zurückerstattet. Erst dann bezahlen Sie unsere Rechnung ganz einfach per Überweisung.

Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, die Abrechnung mit Ihrer Kasse auf uns zu übertragen. Hierfür müssen Sie einen Antrag zur Direktabrechnung bei Ihrer Krankenversicherung stellen. Dafür hat jede Kasse ihren eigenen Ablauf, so dass Sie diesen erfragen müssen. Gerne unterstützen wir Sie dabei oder übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Kasse gleich ganz. Am besten Sie rufen unser Team Hämophilie unter der 0911 723 01-115 an und Ihnen wird schnell und unkompliziert weiterhelfen. 

Sie bevorzugen die Direktabrechnung, benötigen Ihr Präparat aber gleich? Kein Problem, bestellen Sie ganz normal bei uns! Die Zahlung der ersten Bestellung erfolgt durch Überweisung. Parallel stellen Sie bitte den Antrag auf Direktabrechnung. Damit müssen Sie sich bei allen weiteren Bestellungen keine Gedanken mehr über die Zahlung machen.

Beihilfe und Restkostenversicherung

Beihilfeberechtigte tragen ihre Arzneimittelkosten erst einmal selbst und rechnen die Kosten anschließend mit ihrer Beihilfestelle ab. Wir räumen Ihnen bei Ihren Medikamentenbestellungen ein Zahlungsziel von vier Wochen ein, damit Sie als Beihilfeberechtigte(r) Ihre Arzneimittelkosten nicht vorstrecken müssen. Sollten diese vier Wochen einmal nicht ausreichen, rufen Sie uns bitte kurz an und wir finden schnell eine individuelle Lösung.

Für die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erhalten Sie von uns die Rechnung und das gestempelte Rezept zurück. Zusätzlich auch beide Dokumente in Kopie. Diese Kopien reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Beihilfestelle ein. Diese erstattet Ihnen anteilig die Kosten. Den Restbetrag erhalten Sie dann von Ihrer privaten Zusatzversicherung (Restkostenversicherung).

Die Zahlung an uns nehmen Sie erst vor, wenn Sie die Kostenerstattung erhalten haben. Den Rechnungsbetrag können Sie ganz bequem überweisen.

Beihilfestellen bieten normalerweise keine Direktabrechnung mit Apotheken an. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn Sie eine Direktabrechnung wünschen, klären wir dies gerne individuell für Sie mit Ihrer Beihilfestelle. Mit der privaten Zusatzversicherung ist eine Direktabrechnung über den Restkostenbetrag möglich. Weitere Informationen hierzu finden im Absatz Private Krankenversicherung.


Fragen zur Abrechnung?

Dann wenden Sie sich gerne an Ihr Hämophilie-Team.
Auch bei eventuell auftretenden Problemen finden wir gemeinsam eine Lösung.

Zuzahlung bei Faktorpräparaten

Gesetzliche Krankenkassen erheben eine Beteiligung an den Arzneimittelkosten in Form einer Zuzahlung. Als öffentliche Apotheke sind wir gesetzlich verpflichtet, von Ihnen diese Zuzahlung bei Ihrer Medikamentenbestellung einzuziehen und ohne Abzüge an Ihre Kasse weiterzuleiten. Die Zuzahlung entspricht 10 % des Arzneimittelpreises, wenigstens aber 5 € und maximal 10 €. Die Zuzahlung wird pro verordnetes Medikament erhoben.

Da die meisten Faktorpräparate bisher nur als Einzelpackungen (N1) erhältlich sind und so abgegeben werden, können Zuzahlungen bei mehreren Packungen schnell teuer werden. Darum hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen mehrere Packungen (max. 30) zu einer Abgabe zusammenzustellen, wodurch sich die Höhe der Zuzahlung bedeutend reduzieren lässt. Diese sogenannte Bündelung kann Ihr Arzt oder Ihr Apotheker veranlassen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vollständig von der Zuzahlung befreit.

Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen – und damit auch alle Hämophilie-Patienten – können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Voraussetzungen für eine Befreiung: Sie müssen sich für dieselbe Erkrankung in Dauerbehandlung befinden und mindestens ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von 1 % des Bruttojahreseinkommens des gesamten Haushalts aufbringen. Dazu zählen auch die Zuzahlungen zu anderen Medikamenten. Sind diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Bei allen Fragen zur Zuzahlung und zur Zuzahlungsbefreiung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Rufen Sie uns an unter der Nummer 0911 723 01-115 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@remove-this.abf-fachapotheke.de.

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